Mitgliedschaft

Mitglieder

Die WOGENO hat das Ziel, möglichst vielen ihrer Mitglieder vergleichsweise günstigen, sicheren und zugleich attraktiven Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Basis dafür ist die Solidarität unserer Mitglieder. Deren Bereitschaft zu diesem Vorhaben beizutragen und in die gemeinsame Vision zu investieren, sichert unserer Genossenschaft eine gute Zukunft. Eine engagierte Mitgliedschaft ist das Herzstück jeder Genossenschaft. Daher freuen wir uns, die WOGENO zukünftig wieder für neue Mitglieder bestimmter Interessentengruppen öffnen zu können.

Mitgliederaufnahme 2025

Die WOGENO zeigt sich offen: Aufnahme von 50 neuen Mitgliedern ohne besondere Berechtigungen wird ermöglicht!

Das Interesse an der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nach wie vor groß. Gleichzeitig muss die WOGENO dafür sorgen, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Mitgliederzahl und Wohnungsangebot innerhalb der Genossenschaft gewahrt bleibt. Das Gebot der Stunde heißt daher: Kontrollierte Aufnahme von Neumitgliedern!

Jetzt bekommt laut eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eine Interessentengruppe die Chance zur Bewerbung für eine WOGENO-Mitgliedschaft, die weder im Besitz eines Berechtigungsscheines, noch Kinder oder Haushaltsangehörige von BewohnerInnen sein muss.

Vom 01.03.2025 bis 06.03.2025 öffnen wir ein Portal, in dem sich jeder bewerben kann; eine aussagekräftige Begründung der sich bewerbenden Person reicht aus.  Aus den Bewerbungen werden per Zufallsprinzip 150 Personen ausgewählt. Diese Personen laden wir zu einem Informationsabend ein. Bei der Veranstaltung erläutern wir die Grundregeln genossenschaftlichen Zusammenlebens in den Häusern und die Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung (Anteile, Vergabeverfahren etc. Die persönliche Teilnahme am Infoabend ist Voraussetzung für einen möglichen Beitritt zur WOGENO.

Erfahrungsgemäß entscheiden sich nach dem Infoabend nicht alle Teilnehmenden für eine Mitgliedschaft. Bei mehr als 50 InteressentInnen entscheidet wieder das Los.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Danach können Sie Ihren Antrag stellen.

Zum Antragsportal

Mitgliederaufnahme 2024

Im Jahr 2024 wollen wir rund 350 neue Mitglieder aufnehmen. Um das Aufnahmeverfahren transparent und geregelt organisieren zu können, haben wir für gezielt ausgewählte Gruppen jeweils begrenzte Kontingente festgelegt. Bewerben können sich

  • Berechtigte für geförderte Wohnungen: 60 Prozent unserer Wohnungen stehen aufgrund öffentlicher Förderung nur Personen mit Einkommensbeschränkungen zur Verfügung. Daher bieten wir Personen, deren Einkommen nachweislich unterhalb der entsprechenden Einkommensgrenzen liegen, die Aufnahme an.
  • Haushaltsangehörige: In vielen unserer WOGENO-Wohnungen leben Personen, die bisher noch keine Mitglieder sind, aber gerne Teil unserer Solidargemeinschaft sein möchten. Dies wollen wir unterstützen und bieten volljährigen Interessenten zukünftig die Gelegenheit zur Mitgliedschaft.
  • Kinder von Mitgliedern: Um unsere Mitgliedschaft jung zu halten, entsprechen wir zudem gerne dem erklärten Wunsch vieler Mitglieder, auch ihren Kindern die Mitgliedschaft in der WOGENO zu ermöglichen.
  • Andere Interessierte: Darüber hinaus werden wir 50 interessierte Personen aufnehmen, die nicht unter die o.g. Gruppen fallen, sich aber unserer Solidargemeinschaft anschließen möchten.

Derzeit läuft die Aufnahme von Personen, deren Einkommen innerhalb von Einkommensgrenzen (Registrierungsbescheid für eine geförderte Wohnung und München Modell) liegen sowie die Aufnahme von volljährigen Haushaltsangehörigen von WOGENO-Wohnungen.

Wir starten am 18. April 2024 mit der Antragsphase für die Kinder von Mitgliedern.

Der Aufnahmeprozess für die letzte Gruppe (Andere Interessierte) wird zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres 2024 gestartet werden.

 

Aufnahme von Wohnungsscheininhabern (München-Modell-Scheine oder Registrierungsbescheide für eine geförderte Wohnung)

Die WOGENO veranstaltet einen Infoabend für alle Interessierte, die Mitglied und damit Teil unserer Genossenschaft werden möchten UND die im Besitz eines aktuell gültigen München-Modell-Scheins oder Registrierungsbescheid für eine geförderte Wohnung sind.

Auf dieser Informationsveranstaltung werden das genossenschaftliche Zusammenleben in den Häusern und die Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung erläutert – so z.B. Fragen zur notwendigen Zeichnung von Anteilen für den Wohnungsbezug oder zur Organisation des Vergabeverfahrens beantwortet.

Die Teilnahme am Infoabend ist Voraussetzung, um einen Antrag zur Aufnahme in die Genossenschaft stellen zu können.

Die Teilnahme ist NUR nach vorheriger Anmeldung möglich - telefonisch in der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 089 – 890 57 18 -0 oder per Mail an .

Wer direkt nach der Veranstaltung überzeugt ist, die Werte und Ziele mittragen und Mitglied werden zu wollen, kann bereits vor Ort das Beitrittsformular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des MM-Scheines oder Registrierungsbescheids für eine geförderte Wohnung abgeben.

Nächste Infoveranstaltung: 09.04.2024

Die nächste Infoveranstaltung findet am 9. April 2024 um 18:00 Uhr im „Lihotzky“ dem Veranstaltungsraum von wagnisART, EG Fritz-Winter-Str. 10 (Ecke Fritz-Winter-Str. und Margarete-Schütte-Lihotzky-Str.) im Domagkpark statt.
https://www.domagkpark.de/lihotzky.html

Diese Aktion ist beendet. Eine weitere Infoveranstaltung ist vorerst nicht geplant.

Aufnahme von volljährigen Wohnenden (14.3. bis 24.3.2024)

In der Zeit vom 14.3. bis zum 24.3.2024 können Sie hier einen Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft stellen. Als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und/oder eine Meldebestätigung hochzuladen. Alles Weitere wird im Antragsformular erklärt. Sollten mehr als 100 gültige Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los.

Der Aufnahmezeitraum ist beendet.

Aufnahme von Kindern von Mitgliedern (18.4. bis 28.4.2024)

In der Zeit vom 18.4. bis zum 28.4.2024 können Sie hier einen Antrag für Ihr Kind auf Aufnahme in die Genossenschaft stellen. Bitte stellen Sie für jedes Kind einen eigenen Antrag. Alles Weitere wird im Antragsformular erklärt. Sollten mehr als 100 gültige Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los.

Der Antragszeitraum ist beendet.

Aufnahme von anderen Interessierten (Zeitraum wird noch bekannt gegeben)

Sollten mehr als 50 gültige Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los.

siehe Aktuelles vom 27. Februar 2025