Die WOGENO zeigt sich offen: Aufnahme von 50 neuen Mitgliedern ohne besondere Berechtigungen wird ermöglicht!
Das Interesse an der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nach wie vor groß. Gleichzeitig muss die WOGENO dafür sorgen, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Mitgliederzahl und Wohnungsangebot innerhalb der Genossenschaft gewahrt bleibt. Das Gebot der Stunde heißt daher: Kontrollierte Aufnahme von Neumitgliedern!
Jetzt bekommt laut eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eine Interessentengruppe die Chance zur Bewerbung für eine WOGENO-Mitgliedschaft, die weder im Besitz eines Berechtigungsscheines, noch Kinder oder Haushaltsangehörige von BewohnerInnen sein muss.
Vom 01.03.2025 bis 06.03.2025 öffnen wir ein Portal, in dem sich jeder bewerben kann; eine aussagekräftige Begründung der sich bewerbenden Person reicht aus. Aus den Bewerbungen werden per Zufallsprinzip 150 Personen ausgewählt. Diese Personen laden wir zu einem Informationsabend ein. Bei der Veranstaltung erläutern wir die Grundregeln genossenschaftlichen Zusammenlebens in den Häusern und die Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung (Anteile, Vergabeverfahren etc. Die persönliche Teilnahme am Infoabend ist Voraussetzung für einen möglichen Beitritt zur WOGENO.
Erfahrungsgemäß entscheiden sich nach dem Infoabend nicht alle Teilnehmenden für eine Mitgliedschaft. Bei mehr als 50 InteressentInnen entscheidet wieder das Los.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Danach können Sie Ihren Antrag stellen.
In 2024 werden ca. 350 neue Mitglieder aus verschiedenen Interessengruppen aufgenommen
Aktuell läuft die Beantragung zur Mitgliedschaft für Kinder von WOGENO-Mitgliedern.
Aufnahme von Kindern von Mitgliedern: In der Zeit vom 18.4. bis zum 28.4.2024 können Sie einen Antrag für Ihr Kind auf Aufnahme in die Genossenschaft stellen. Bitte stellen Sie für jedes Kind einen eigenen Antrag. Alles Weitere wird im Antragsformular erklärt. Sollten mehr als 100 gültige Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los.
Der Aufnahmezeitraum ist beendet.
Alle weiteren Informationen zur WOGENO und zur Mitgliedschaft
Haushaltsangehörige: Vom 14.03.2024 zum 24.03.2024 konnten sich alle Personen, die volljährig sind (Geburtsjahr kleiner oder gleich 2005) UND bereits in einer WOGENO-Wohnung wohnen, für eine Mitgliedschaft bewerben. Der Aufnahmezeitraum ist beendet.
Berechtigte für geförderte Wohnungen: Alle Personen, die im Besitz eines München-Modell- oder Wohnberechtigungsscheins sind, konnten an einem Infoabend am 09.04.2024 teilnehmen. Nach der Teilnahme an diesem Infoabend konnte der Beitritt zur WOGENO beantragt werden.
Diese Aktion ist beendet. Eine weitere Infoveranstaltung ist vorerst noch nicht geplant.