Aufnahmestopp!

Eine offene Mitgliedschaft, d.h. eine Beitrittsmöglichkeit ohne unmittelbare Wohnnutzung, ist für die WOGENO München eG ein konstitutives Element. Die offene Mitgliedschaft beugt einer Erstarrung der Genossenschaft(en) vor und fördert die Anstrengungen, möglichst viele Mitglieder mit Wohnraum versorgen zu können.

Vorstand und Aufsichtsrat der WOGENO beschließen einen sofortigen Stopp der Aufnahme neuer Mitglieder. Begründung:

Die WOGENO hat zum Ende 2018 fast 6.000 Mitglieder. Davon sind ca. 2.500 in den letzten drei Jahren beigetreten. Von diesen 2.500 über 1.000 allein in 2018. Dem gegenüber stehen 600 Bestandswohnungen und 140 Wohnungen in Bau, die bereits in der Mitgliedschaft vergeben wurden. In Planung sind ca. 180 Wohnungen (Fertigstellung in den nächsten 3-4 Jahren). Bei Wohnungsausschreibungen kommen, abhängig von der Finanzierungsart, bis zu 40 und mehr Bewerbungen auf eine Wohnung. Der Mitgliederansturm, ausgelöst durch die Situation auf dem Münchener Wohnungsmarkt, droht uns zu überrollen.

Dem sprunghaften Mitgliederwachstum ist von der Verwaltung mit der Einstellung von weiterem Personal begegnet worden. Der Aufwand die Bewerbungsunterlagen für den Vergabeausschuss aufzubereiten ist enorm gestiegen. Derzeit stellt die rasch gestiegene Mitgliederzahl die Organisation in allen Bereichen vor Herausforderungen, denen nur nach und nach begegnet werden kann.

Kaum noch nachkommen können bei wir der Einbindung der neuen Mitglieder in unsere Wertegemeinschaft. Die Vermittlung unserer Werte (sozial, ökologisch, selbstverwaltet) ist eine ständige Bildungsaufgabe, die wir z. Z. nur noch eingeschränkt erfüllen können. Wir haben einen Organisationsentwicklungs-Prozess gestartet, der uns unter anderem Strukturen und Wege der Wertevermittlung für unsere zahlreiche Mitgliedschaft aufzeigen soll. Der Prozess umfasst zudem Maßnahmen im operativen Bereich der Organisation, Struktur und Kompetenzen. Um Zeit und Kapazitäten für die Einführung und Umsetzung zu gewinnen, ist für unsere Organisation ein Aufnahmestopp notwendig.

Weiteres Vorgehen

In Einzelfällen kann der Vorstand Neuaufnahmen zustimmen, wie z.B. bei notwendigen Änderungen in Nutzungsverträgen oder Aufnahme einer Projektgruppe bei neuen Wohnprojekten. Diese Einzelfälle sind dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu bringen. Ein Handlungsbedarf besteht zudem bei der Belegung von öffentlich geförderten Wohnungen, da hier die Bewerber*Innenzahl bei ausgeschriebenen Wohnungen überschaubar ist. Auch möchten wir Kindern von Mitgliedern die Möglichkeit eröffnen, ihre positiven Genossenschaftserfahrungen in neuen Projekten einbringen zu können.

Eine geordnete und ggf. temporäre Öffnung der Mitgliedschaft sollte dabei drei wesentliche Bedingungen erfüllen:

  1. Begrenzung des jährlichen Mitgliederzuwachses
    auf eine für die gesamte Organisation vertretbare Größenordnung (Richtgröße: 300 Neumitglieder pro Jahr, entspricht 5 Prozent unserer gesamten Mitgliedschaft). Diese ist jährlich zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

  2. Kriterien der Aufnahme für das o.g. Kontingent könnten sein:
    • Vorlage einer gültigen Berechtigung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (EOF oder MMG).
    • Haushaltsangehörige von wohnenden Mitgliedern (Kinder, Lebenspartner)
    • Kinder von Mitgliedern
  3. Der administrative Aufwand
    für die Registrierung und Pflege der Daten der Anträge zur Aufnahme muss im Rahmen gehalten werden und erfolgt über ein digitales Antragsportal, das nur dann freigeschaltet ist, wenn die Mitgliedschaft für o.g. Gruppen temporär geöffnet ist.
    Die Übernahme von Anteilen eines nahen Verwandten (Großeltern, Eltern, Kinder) sollte immer möglich sein. Dabei ist der Austritt eines Mitglieds und die Neuaufnahme eines Mitglieds zwingend. Eine einfache Übernahme einer Mitgliedschaft (und damit der Mitgliedsnummer) ist nicht möglich.

Grundsätzlich gilt aber, dass die folgenden Parameter in die Überlegungen zu temporären Öffnungen mit einbezogen werden müssen:

  • Verhältnis von bei der WOGENO wohnenden zu
    nicht bei der WOGENO wohnenden Mitgliedern
  • Leistungsfähigkeit der operativen Organisation
  • Zu erwartende zukünftige Fertigstellung von Wohnungen
  • Bildungsangebote und Einbindung für die Mitgliedschaft
  • Partizipationsgrad der Mitgliedschaft

Die Öffnung der Mitgliedschaft begreift sich als Prozess. Sollte sich der Prozess bewähren, können daraus Richtlinien entwickelt werden, über die die Mitgliederversammlung beschließen muss.

München, den 04. Februar 2019
Vorstand und Aufsichtsrat