Welche Wohngröße steht Ihnen zu?
Grundsätzlich gilt folgende Regelung:
- Pro Person ein Zimmer
- und pro Haushalt ein zusätzliches Zimmer
(Eine Wohnküche zählt ab 16 qm als zusätzliches Zimmer)
- In Neubauten beträgt die durchschnittliche Wohnungsgröße, über alle Förderwege hinweg, für eine Person 30 qm Dies ist deutlich weniger als im Münchner Durchschnitt (40 qm) und entspricht dem ökologischen Gedanken der WOGENO
- In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden
Diese Angaben gelten als angemessene Wohnungsgröße für einen Haushalt. Wenn die WOGENO mit öffentlichen Fördermitteln baut, gelten die jeweils zulässigen Wohnungsgrößen und Einkommensgrenzen.
Vergaberichtlinien
Die Mitgliederversammlung hat folgende Vergaberichtlinien beschlossen:
- Akuter Wohnbedarf
- Dauer der Mitgliedschaft
- Zusammensetzung der Hausgemeinschaft
- Soziale Verwurzelung
- Nähe zu Schule und Arbeitsplatz
Wohnungsvergabeausschuss
Über die Vergabe von Wohnungen entscheidet ein Vergabeausschuss, der sich aus je einem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie einer/m gewählten Vertreter/in der Mitgliedschaft und ggf. der Hausgemeinschaft zusammensetzt.