Rund um die Wohnungsvergabe

Nur WOGENO-Mitglieder können sich schriftlich auf eine ausgeschriebene Wohnung bewerben und einen Nutzungsvertrag unterschreiben.

In München sind bezahlbare Wohnungen rar und auch die WOGENO kann nicht allen Mitgliedern, die es wünschen, sofort eine Wohnung anbieten, so dass Sie sich auf eine mehrjährige Wartezeit einstellen müssen. Eine Warteliste gibt es bei uns nicht, da jede Wohnungsausschreibung individuelle Anforderungen an die Nutzer und Nutzerinnen stellt.

Freie Bestands- und Neubauwohnungen kündigen wir allen Mitgliedern per E-Mail an. Wer letztendlich einen Zuschlag für eine Wohnung erhält, richtet sich nach den, von der Mitgliederversammlung beschlossenen Richtlinien, die vom Vergabeausschuss umgesetzt werden. Bei geförderten Wohnungen ist eine gültige Bescheinigung des Wohnungsamtes für den jeweils entsprechenden Förderweg unerlässlich.

Der Vergabeausschuss besteht aus:

  • einem Mitglied des Aufsichtsrates
  • einem Mitglied des Vorstandes
  • einem Mitglied und dessen oder deren Vertreter*in (gewählt von der Mitgliederversamlung)
  • und einem Mitglied aus der jeweiligen Hausgemeinschaft

Die Vergaberichtlinien lauten:

  • Akuter Wohnbedarf
  • Dauer der Mitgliedschaft
  • Zusammensetzung der Hausgemeinschaft
  • Soziale Verwurzelung / Nähe zu Schule und Arbeitsplatz
Wie bekommen Sie eine WOGENO-Wohnung?
  • Wohnungen werden nur an Mitglieder vergeben und im WOGENO-Intranet ausgeschrieben.
  • Über die Ausschreibungen werden alle Mitglieder per E-Mail informiert.
  • Die Vergabe richtet sich nach den Vergaberichtlinien der WOGENO (siehe oben).
  • Wir führen keine Warteliste für wohnungssuchende Mitglieder.
Welche Wohngröße steht Ihnen zu?

Grundsätzlich gilt folgende Regelung:

  • Pro Person ein Zimmer
  • und pro Haushalt ein zusätzliches Zimmer
    (Eine Wohnküche zählt ab 16 qm als zusätzliches Zimmer)
  • In Neubauten und insbesondere im geförderten Wohnungsbau mit öffentlichen Fördermitteln gelten strengere Belegungsregeln (Wohnungsgröße und Einkommensgrenzen im MünchenModell). Diese sind von Projekt zu Projekt festgelegt und zwingend einzuhalten.
Geförderte Wohnung im München Modell
  • Für geförderte Wohnungen, (München Modell), benötigen Sie einen Berechtigungsschein, der Ihnen im Amt für Wohnen und Migration in der Werinherstr. 89, 81541 München ausgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass der Berechtigungsschein Ihrer Bewerbung beigelegt werden muss und die Bearbeitung durch das Amt mehrere Monate dauern kann